Was ich heute lernte:
- Es ist gut, FreundInnen zu haben; insbesondere AnwaltsfreundInnen.
- Ich bin unterhaltzahlungspflichtig, solange die eff und ich getrennt leben UND noch nicht geschieden sind.
- Ich muss ergo dafür sorgen, sobald wie möglich das Geld für die Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen zu bekommen, die für die Scheidung nötig sind.
- Die eff kann durch ein Nichtakzeptieren der Trennung/Scheidung nicht mehr die Mindesttrennungsfrist von einem Jahr auf drei Jahre verlängern - denn unsere Partnerschaft ist dank meines neuen amourösen Engagements eindeutig zerrüttet (nein, hier liegt von meiner Seite keine Absicht vor).
- Nach der Berechnung des Anwaltsfreundes zahle ich womöglich sogar 37 Euro Unterhalt zu viel pro Monat.
- Es ist nicht nur völlig in Ordnung, sondern sogar sinnvoll, sich in Trennungsdingen externen professionellen Rat zu holen (ich bin echt ein gutmütiges Schaf).
- Es ist gut, FreundInnen zu haben :-)
bartynova - 2. Apr, 18:24