Grundsätzlich und allgemein betrachtet ja. Es kann allerdings etwas dauern (1Jahr oder noch mehr) und ggf. ein Einspruchsverfahren beinhalten. Aber da ist besagter Steuerberater sehr sportlich unterwegs.
Ich übe mich jetzt also in Geduld und liefere ihm alles, was er braucht.
ich finde das sehr spannend!
bei mir wirds wohl verjährt sein. ausserdem hat die ex auch gearbeitet.
was ich damals grotesk fand:
finanziert ein kind und zahlt "pflegeversicherungsaufschlag für kinderlose frauen".
(steuerklasse 1 natürlich)
naja, bei mir ist eh alles verkehrt.
Mit der Verjährung weiß ich nicht genau Bescheid. Im Gespräch sagte er erst, dass ich erst ab 2007 machen könne, da ihm gerade bei einem anderen Klienten die Steuererklärung für 2006 abgelehnt wurde wegen Verfristung.
Dann kam er drauf, dass meine Ex zwar schon die Erklärungen gemacht hat ich aber noch nicht - und im Zusammenhang mit den offenen Verfahren zur Frage der Gleichstellung von Verpartnerung und Ehe gäbe es hier also noch die Möglichkeit, das auf jeden Fall zu versuchen.
Ob und wie das dann wirklich klappen wird... wir werden sehen....
kriegst du was?
Ich übe mich jetzt also in Geduld und liefere ihm alles, was er braucht.
bei mir wirds wohl verjährt sein. ausserdem hat die ex auch gearbeitet.
was ich damals grotesk fand:
finanziert ein kind und zahlt "pflegeversicherungsaufschlag für kinderlose frauen".
(steuerklasse 1 natürlich)
naja, bei mir ist eh alles verkehrt.
Dann kam er drauf, dass meine Ex zwar schon die Erklärungen gemacht hat ich aber noch nicht - und im Zusammenhang mit den offenen Verfahren zur Frage der Gleichstellung von Verpartnerung und Ehe gäbe es hier also noch die Möglichkeit, das auf jeden Fall zu versuchen.
Ob und wie das dann wirklich klappen wird... wir werden sehen....