ich war auch bei einem anwalt damals.
weil bei der scheidung selbst hatte ich keinen, nur einen gang-anwalt.
wir haben nämlich eine trennungsvereinbarung gemacht, vertraglich.
und unterhalt ausgeschlossen.
aber steck den anwälten bloss nicht zu viel kohle in den hals.
ich weiss net, ob das sooo einfach ist, auf 3 jahre zu verlängern.
ausserdem lernt sie ja vielleicht ein mädel kennen.
#
was bringt die lesbe zum 2. date mit?
-> den umzugswagen.
also...
(wieviel unterhalt musste denn zahlen, wenn ich fragen darf?)
kann die dame denn icht arbeiten oder will sie nicht?
soweit ich weiss, ist der staat da schon reativ bös. besonders wenn man net so lange verheiratet war. oder hat sich da was geändert?
Sie ist Malergesellin. Sie sagt: "Ich habe keine Chance."
Was soll ich sagen.......
Ich will dazu nichts mehr sagen.
Also während der Trennung ohne Scheidung muss ich tatsächlich zahlen. Für danach gilt ein ... gewisser Ermessensspielraum, gepiegelt nicht nur an der Dauer der Ehe (jetzt tdemnächst 5 Jahre, was schon nicht mehr als kurz gerechnet wird) und an den finanziellen Versorgungsgegebenheiten während der Ehe. Da kann ich 17.000 mal gesagt haben "ich will nicht die Alleinverdienerin sein"- wenn ich es de facto war...tja, Pech gehabt...
Aber du hast schon recht, für nach der Scheidung sieht es für sie schon eher finster aus.
ich war knapp 4 jahre verheiratet und die gute hat ein kind. und es sah finster aus nach der scheidung. was aber evtl. an dem notariell beglaubigtem vertrag lag, keine ahnung...
sie hat ja sehr schnell wieder geheiratet. damit war ich aufjedenfall raus.
weil bei der scheidung selbst hatte ich keinen, nur einen gang-anwalt.
wir haben nämlich eine trennungsvereinbarung gemacht, vertraglich.
und unterhalt ausgeschlossen.
ich weiss net, ob das sooo einfach ist, auf 3 jahre zu verlängern.
ausserdem lernt sie ja vielleicht ein mädel kennen.
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was bringt die lesbe zum 2. date mit?
-> den umzugswagen.
also...
(wieviel unterhalt musste denn zahlen, wenn ich fragen darf?)
Lustiger Witz, der kursiert auch in Berlin :-)
ALLGEMEINGÜLTIG.
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kann die dame denn icht arbeiten oder will sie nicht?
soweit ich weiss, ist der staat da schon reativ bös. besonders wenn man net so lange verheiratet war. oder hat sich da was geändert?
Was soll ich sagen.......
Ich will dazu nichts mehr sagen.
Also während der Trennung ohne Scheidung muss ich tatsächlich zahlen. Für danach gilt ein ... gewisser Ermessensspielraum, gepiegelt nicht nur an der Dauer der Ehe (jetzt tdemnächst 5 Jahre, was schon nicht mehr als kurz gerechnet wird) und an den finanziellen Versorgungsgegebenheiten während der Ehe. Da kann ich 17.000 mal gesagt haben "ich will nicht die Alleinverdienerin sein"- wenn ich es de facto war...tja, Pech gehabt...
Aber du hast schon recht, für nach der Scheidung sieht es für sie schon eher finster aus.
sie hat ja sehr schnell wieder geheiratet. damit war ich aufjedenfall raus.
Es fasziniert mich, dass es Menschen gibt, die tatsächlich mehr als einmal heiraten...