ich habe in der eingetragenen lebenspartnerschaft ein kind gezeugt (2001) mit meiner exfrau.mittlerweile bin ich schon länger geschieden und das kind darf ich leider nicht mehr sehen. vorreiter. hm. ja, anstrengend.
bartynova (Gast) - 5. Dez, 13:56
Das ist bitter. Würdest du es noch mal tun (zeugen wie heiraten)?
Das klingt wieder mal ganz nach den Ehescheidungsmustern, in denen die Mutter dem Vater das Kind vorenthält. Dieser hat allerdings einklagbare Rechte und was hattest Du? Bitter, bitter und die Muster sind schlimm.
hm ich glaub die geschichte ist zu lang. jetzt und hier.
:)
bereuen tu ich nichts, um auf die frage noch zu antworten.
ps. mittlerweile gibts ja gottseidank die stiefkindadoption....
gabs damals nicht. aber solche schicksale liegen weniger am rechtlichen als an menschlichem "versagen"....
:)
bereuen tu ich nichts, um auf die frage noch zu antworten.
ps. mittlerweile gibts ja gottseidank die stiefkindadoption....
gabs damals nicht. aber solche schicksale liegen weniger am rechtlichen als an menschlichem "versagen"....