1. Ja, au, aber endlich.
2. Seit Mai 2004; wir sind's noch, weil:
Grundregel No. 3.1: ein Jahr Trennungsjahr gilt es offiziell einzuhalten, worauf die EFF auch Wert legt (frau hätte es auch vorverlegen können...) Während dieses Jahres ist grundsätzlich zu zahlen.
Grundregel No. 3.2: Der Unterhalt nach dem Trennungsjahr bemisst sich wie bei der het. Ehe nach Rahmenbedingungen wie "Wie lange die Heirat, hat sie Einkommen, wenn nicht aus welchen Gründen (Krankheit, pflegebedürftige Eltern etc.), bemüht sie sich um Arbeit, kriegt aber nichts, etc) Alles sehr bürokratisch und verhandelbar.
Grundregel No. 3.3.: Ob frau Rentenpunkte abgeben muss oder nicht, hängt vom Verpartnerungsdatum ab, 2004 hat eine andere Regelung als ab 2005
haste eh glück, wenn sie einspruch einlegt musste 3 jahre warten.
sag ihr das nicht HRHRR
oder haben sie das gesetz mittlerweile geändert?
ich kenne nur das erste verabschiedete gesetz.
2001 geheiratet, 2005 geschieden.
stiefkind und co kam ja alles später...
Ich ? Was sagen? Tips geben, wie sie sich noch besser absichern könnte?
Nee. Nein. Nein, wirklich nicht. Ich nicht mehr.
(sprich, die Regelung hat sich nicht geändert.)
ihr wart aber nicht lange verheiratet letztendlich, oder?
wie ist da eigentlich die regelung?
ich hatte ja mächtigst glück.
meine exfrau hat ja gleich wieder geheiratet.
das wäre übel geworden, wenn sie nicht gearbeitet hätte + kind.
2. Seit Mai 2004; wir sind's noch, weil:
Grundregel No. 3.1: ein Jahr Trennungsjahr gilt es offiziell einzuhalten, worauf die EFF auch Wert legt (frau hätte es auch vorverlegen können...) Während dieses Jahres ist grundsätzlich zu zahlen.
Grundregel No. 3.2: Der Unterhalt nach dem Trennungsjahr bemisst sich wie bei der het. Ehe nach Rahmenbedingungen wie "Wie lange die Heirat, hat sie Einkommen, wenn nicht aus welchen Gründen (Krankheit, pflegebedürftige Eltern etc.), bemüht sie sich um Arbeit, kriegt aber nichts, etc) Alles sehr bürokratisch und verhandelbar.
Grundregel No. 3.3.: Ob frau Rentenpunkte abgeben muss oder nicht, hängt vom Verpartnerungsdatum ab, 2004 hat eine andere Regelung als ab 2005
Glück im Unglück ist was wert :-)
haste eh glück, wenn sie einspruch einlegt musste 3 jahre warten.
sag ihr das nicht HRHRR
oder haben sie das gesetz mittlerweile geändert?
ich kenne nur das erste verabschiedete gesetz.
2001 geheiratet, 2005 geschieden.
stiefkind und co kam ja alles später...
Nee. Nein. Nein, wirklich nicht. Ich nicht mehr.
(sprich, die Regelung hat sich nicht geändert.)