Na da bin ich mal gespannt.
Gestern Abend war ein Steuerberater bei mir. Eine Kollegin hatte ihn mir empfohlen, nachdem ich 17 Mal davon erzählt hatte, dass ich vor meiner Übersiedelung noch gerne meine Steuer schaffen möchte. Die von den letzten 10 Jahren oder so. Denn nachdem mein Arbeitgeber in den letzten 10 Jahren am Jahresende immer einen Lohnsteuerausgleich gemacht hat und ich (vermeintlich) sonst nichts weiter hatte, habe ich keine mehr gemacht seit 2000.
Gestern lernte ich: ich hatte auch wirklich nichts weiter - außer eine unterstützungswürdige Partnerin seit 2004.
Jetzt wird er mal rechnen und überlegen: Geht er auf die Schiene "Gemeinsame Veranlagung"? Denn da ist ein Verfahren für eingetragene Lebenspartnerschaften offen beim Bundesgerichtshof. Oder geht er auf die Schiene "Unterstüzung einer Bedürftigen im gleichen Haushalt"? Auch da ist wohl ein Verfahren offen, er müsse mal recherchieren. Und wenn das alles nicht funktioniert, geht er (nur) auf die "Unterhaltszahlungen 2008/2009"? Dazu muss er sich verfahrenstechnisch schlau machen.
Auf jeden Fall war er sehr begeistert, dass ich ihn angerufen hatte, denn "so ein Fall hat ick noch nie, wissen Se, det is wirklich interessant füa misch! Ick hab ja schon zwee Männa, wegen die gemeinsame Veranlagung, aber ditte hier is och sehr interessant!"
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Edit 11:20 Gerade fällt mir ein, dass ich ja von der ExFrauFreundin (EFF) dafür ihre Steuerbescheide 2004-2008 brauche.... Bin gespannt, ob sie von der Rückzahlung was abhaben will....
Gestern lernte ich: ich hatte auch wirklich nichts weiter - außer eine unterstützungswürdige Partnerin seit 2004.
Jetzt wird er mal rechnen und überlegen: Geht er auf die Schiene "Gemeinsame Veranlagung"? Denn da ist ein Verfahren für eingetragene Lebenspartnerschaften offen beim Bundesgerichtshof. Oder geht er auf die Schiene "Unterstüzung einer Bedürftigen im gleichen Haushalt"? Auch da ist wohl ein Verfahren offen, er müsse mal recherchieren. Und wenn das alles nicht funktioniert, geht er (nur) auf die "Unterhaltszahlungen 2008/2009"? Dazu muss er sich verfahrenstechnisch schlau machen.
Auf jeden Fall war er sehr begeistert, dass ich ihn angerufen hatte, denn "so ein Fall hat ick noch nie, wissen Se, det is wirklich interessant füa misch! Ick hab ja schon zwee Männa, wegen die gemeinsame Veranlagung, aber ditte hier is och sehr interessant!"
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Edit 11:20 Gerade fällt mir ein, dass ich ja von der ExFrauFreundin (EFF) dafür ihre Steuerbescheide 2004-2008 brauche.... Bin gespannt, ob sie von der Rückzahlung was abhaben will....
bartynova - 1. Sep, 07:44
kriegst du was?
Ich übe mich jetzt also in Geduld und liefere ihm alles, was er braucht.
bei mir wirds wohl verjährt sein. ausserdem hat die ex auch gearbeitet.
was ich damals grotesk fand:
finanziert ein kind und zahlt "pflegeversicherungsaufschlag für kinderlose frauen".
(steuerklasse 1 natürlich)
naja, bei mir ist eh alles verkehrt.
Dann kam er drauf, dass meine Ex zwar schon die Erklärungen gemacht hat ich aber noch nicht - und im Zusammenhang mit den offenen Verfahren zur Frage der Gleichstellung von Verpartnerung und Ehe gäbe es hier also noch die Möglichkeit, das auf jeden Fall zu versuchen.
Ob und wie das dann wirklich klappen wird... wir werden sehen....