Ne, ich ärgere mich nicht.
Unterhalt darf ich im Zweifelsfall also zahlen, aber vererben sollte ich ihr lieber nichts.
Und ich darf auch die schweren Pflegekinderfälle, die niemand sonst will, aufnehmen, aber eigenständig schwanger werden oder gar adoptieren lieber nicht.
Na wie super, dass mein Arbeitgeber sie zumindest schon mal als Hinterbleibende für meine Betriebsrente akzeptiert hat.
Ich weiß. Hier und dort ist das Leben als homosexueller Mensch viel schwieriger. Ich habe aber nicht den Nerv, immer einen auf Vorreiter zu machen. Ich will einfach nur leben.
Und ich darf auch die schweren Pflegekinderfälle, die niemand sonst will, aufnehmen, aber eigenständig schwanger werden oder gar adoptieren lieber nicht.
Na wie super, dass mein Arbeitgeber sie zumindest schon mal als Hinterbleibende für meine Betriebsrente akzeptiert hat.
Ich weiß. Hier und dort ist das Leben als homosexueller Mensch viel schwieriger. Ich habe aber nicht den Nerv, immer einen auf Vorreiter zu machen. Ich will einfach nur leben.
bartynova - 28. Sep, 12:49
:)
bereuen tu ich nichts, um auf die frage noch zu antworten.
ps. mittlerweile gibts ja gottseidank die stiefkindadoption....
gabs damals nicht. aber solche schicksale liegen weniger am rechtlichen als an menschlichem "versagen"....