Mutti ist die beste
Manchmal sagt meine Mutter wirklich schlaue Sachen. So als weise Mutter. (Manchmal liegt sie natürlich auch total daneben ;-) aber das sei ihr von Herzen gegönnt, denn sie hat ihre Qualitäten.)
Heute sagte sie am Telefon einleitend: "Du kannst doch zu deiner Unterhaltszahlung eine positive Einstellung entwickeln."
Und jetzt kommts, kurz und bündig: "Du finanzierst dir damit deine Freiheit."
Bravo!
Heute sagte sie am Telefon einleitend: "Du kannst doch zu deiner Unterhaltszahlung eine positive Einstellung entwickeln."
Und jetzt kommts, kurz und bündig: "Du finanzierst dir damit deine Freiheit."
Bravo!
bartynova - 11. Feb, 11:45
ihr wart aber nicht lange verheiratet letztendlich, oder?
wie ist da eigentlich die regelung?
ich hatte ja mächtigst glück.
meine exfrau hat ja gleich wieder geheiratet.
das wäre übel geworden, wenn sie nicht gearbeitet hätte + kind.
2. Seit Mai 2004; wir sind's noch, weil:
Grundregel No. 3.1: ein Jahr Trennungsjahr gilt es offiziell einzuhalten, worauf die EFF auch Wert legt (frau hätte es auch vorverlegen können...) Während dieses Jahres ist grundsätzlich zu zahlen.
Grundregel No. 3.2: Der Unterhalt nach dem Trennungsjahr bemisst sich wie bei der het. Ehe nach Rahmenbedingungen wie "Wie lange die Heirat, hat sie Einkommen, wenn nicht aus welchen Gründen (Krankheit, pflegebedürftige Eltern etc.), bemüht sie sich um Arbeit, kriegt aber nichts, etc) Alles sehr bürokratisch und verhandelbar.
Grundregel No. 3.3.: Ob frau Rentenpunkte abgeben muss oder nicht, hängt vom Verpartnerungsdatum ab, 2004 hat eine andere Regelung als ab 2005
Glück im Unglück ist was wert :-)
haste eh glück, wenn sie einspruch einlegt musste 3 jahre warten.
sag ihr das nicht HRHRR
oder haben sie das gesetz mittlerweile geändert?
ich kenne nur das erste verabschiedete gesetz.
2001 geheiratet, 2005 geschieden.
stiefkind und co kam ja alles später...
Nee. Nein. Nein, wirklich nicht. Ich nicht mehr.
(sprich, die Regelung hat sich nicht geändert.)